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   KG, 16.12.2015 - 21 U 81/14   

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https://dejure.org/2015,79886
KG, 16.12.2015 - 21 U 81/14 (https://dejure.org/2015,79886)
KG, Entscheidung vom 16.12.2015 - 21 U 81/14 (https://dejure.org/2015,79886)
KG, Entscheidung vom 16. Dezember 2015 - 21 U 81/14 (https://dejure.org/2015,79886)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung des Architekten wegen Verletzung der Pflicht zur Bauüberwachung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 631 ; BGB § 280 Abs. 1
    Haftung des Architekten wegen Verletzung der Pflicht zur Bauüberwachung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auch handwerkliche Selbstverständlichkeiten sind zu überwachen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Bauüberwachung: Pflichten bei handwerklichen Selbstverständlichkeiten

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Bauüberwachung: Pflichten bei handwerklichen Selbstverständlichkeiten

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auch handwerkliche Selbstverständlichkeiten sind zu überwachen! (IBR 2019, 146)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Köln, 23.02.2012 - 7 U 134/11

    Müssen die Kosten eines ungeeigneten Gutachtens erstattet werden?

    Auszug aus KG, 16.12.2015 - 21 U 81/14
    Mit Schreiben zur Geschäftsnummer 23 O 129/07 des Landgerichts Berlin teilte der wiederum befasste Sachverständige mit, inzwischen seien alle Ventile ausgetauscht worden (Bd. VI Bl. 3 d. BA 7 U 134/11).

    Im Übrigen macht die Beklagte zu 2) geltend, das Kammergericht habe im Rechtsstreit zur Geschäftsnummer 7 U 134/11 rechtskräftig festgestellt, dass der Klägerin kein Planungsverschulden zur Last falle.

    Die Akten des Landgerichts Berlin zu der Geschäftsnummer 23 O 129/07 (später Kammergericht 7 U 134/11) haben vorgelegen und sind Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen.

    Hierzu hat das KG in dem den Parteien bekannten Urteil vom 1. Juni 2012 zur Geschäftsnummer 7 U 134/11, dort Seite 11 des Umdrucks, festgestellt:.

    Soweit das Kammergericht sich in dem Urteil vom 1. Juni 2012 zur Geschäftsnummer 7 U 134/11, dort Seiten 9f des Umdrucks, mit einem auf den 5. Juli 2000 datierten Werkplan für das Grundstück ... -... -... ... befasst hat (dort Anlage K24), der die Bezeichnung "Danfoss" vorsah, kann dies der hiesigen Beklagten zu 2) nicht zugute kommen.

  • BGH, 09.11.1982 - VI ZR 293/79

    Interventionswirkung

    Auszug aus KG, 16.12.2015 - 21 U 81/14
    Selbst wenn die Beklagte zu 2) gemäß §§ 68, 74 ZPO hieran gebunden wäre, stünde auch ihr gegenüber nicht mehr fest, als dass die Tatfrage im Rechtsstreit gegen die Beklagte zu 1) auf der Grundlage des klägerischen Sachvortrages nicht zu klären war (vgl. BGH, Urteil vom 9. November 1982 - VI ZR 293/79, BGHZ 85, 252, Rn. 21 nach juris, zur Streitverkündung; Pastor in: Werner/ders., Der Bauprozess, 15. Auflage 2015, Rn. 563).

    Diese Wirkung bezieht sich auf das festgestellte Rechtsverhältnis, die ausgesprochene Rechtsfolge und auf alle tatsächlichen und rechtlichen Grundlagen der Entscheidung im ersten Prozess; dazu gehören vor allem die die Entscheidung tragenden Feststellungen, die das erste Gericht getroffen hat (BGH, Urteil vom 9. November 1982 - VI ZR 293/79, BGHZ 85, 252, Rn. 15-16 nach juris).

  • BGH, 10.02.1994 - VII ZR 20/93

    Pflichten des mit der Objektüberwachung betrauten Architekten; Beginn der

    Auszug aus KG, 16.12.2015 - 21 U 81/14
    Ein Beispiel hierfür ist es, wenn im Zuge der Ausführung Anhaltspunkte für Baumängel zutage treten (BGH, Urteil vom 10. Februar 1994 - VII ZR 20/93, BGHZ 125, 111).
  • BGH, 26.10.2006 - VII ZR 133/04

    Pflichten des Architekten bei Auftreten von Baumängeln; Verjährung von

    Auszug aus KG, 16.12.2015 - 21 U 81/14
    Diese kann allein zur Folge haben, dass die Verjährung der gegen den Architekten gerichteten Gewährleistungsansprüche als nicht eingetreten gilt (BGH, Urteil vom 26. Oktober 2006 - VII ZR 133/04, MDR 2007, 397; Koeble in: Kniffka/ders., Kompendium BauR, 4. Auflage 2014, 12.
  • BGH, 17.01.1995 - X ZR 88/93

    Beweislast für Verschulden - Beweislastumkehr - Herrschafts- und

    Auszug aus KG, 16.12.2015 - 21 U 81/14
    Aufgrund des Versäumnisses der Beklagten zu 2), dessen Vertretenmüssen bei Vorliegen objektiver Pflichtwidrigkeit zu vermuten ist (vgl. BGH, Urteil vom 17. Januar 1995 - X ZR 88/93, NJW-RR 1995, 684), sind die hier ersetzt verlangten Schäden entstanden.
  • BGH, 16.05.2002 - VII ZR 81/00

    Nachweis der Verletzung der Bauaufsichtspflicht des Architekten; Umfang der

    Auszug aus KG, 16.12.2015 - 21 U 81/14
    Vielmehr ist es dann Sache des Architekten, den Beweis des ersten Anscheins dadurch auszuräumen, dass er seinerseits darlegt, was er oder sein Erfüllungsgehilfe an Überwachungsmaßnahmen geleistet hat (BGH, Urteil vom 16. Mai 2002 - VII ZR 81/00, MDR 2002, 1367, Rn. 11 nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 13.09.2021 - 24 U 294/20

    1. Die verschuldensunabhängige Haftung des § 906 Abs. 2 S. 2 BGB ist im

    Zudem verfügt das Gerät ein Magnetventil, bei welchem es sich um ein elektronisches Gerät zur Verhinderung eines Wasseraustritts handelt (vgl. hierzu KG, Urteil vom 16. Dezember 2015 - 21 U 81/14, Rn. 26; siehe auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Aquastop ).
  • OLG Brandenburg, 24.10.2019 - 12 U 47/19

    Schadensansprüche gegen einen Architekten wegen Verletzung der

    Selbst bei einfachen, gängigen Tätigkeiten, die für die Funktionalität der Gesamtwerkleistung nicht wichtig sind, sind Stichproben zu fordern (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 06. November 2012 - I-23 U 156/11 -, Rn. 85; KG Berlin, Urteil vom 16. Dezember 2015 - 21 U 81/14 -, Rn. 34; OLG Koblenz, Urteil vom 20. Dezember 2012 - 1 U 926/11 -, Rn. 55, juris).
  • OLG Jena, 17.02.2022 - 8 U 1133/20

    Bauüberwachungspflicht des Architekten; Einbeziehung eines Verhandlungsprotokolls

    Selbst bei einfachen, gängigen Tätigkeiten, die für die Funktionalität der Gesamtwerkleistung nicht wichtig sind, sind jedenfalls stichprobenartige Kontrollen erforderlich (vgl. etwa: Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 24.10.2019 - 12 U 47/19, juris Rn. 39; KG Berlin, Urteil vom 16.12.2015 - 21 U 81/14, juris Rn. 34; OLG Koblenz, Urteil vom 20.12.2012 - 1 U 926/11, juris Rn. 55; OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.11.2012 - 23 U 156/11, juris Rn. 85).
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